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   BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68   

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BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68 (https://dejure.org/1971,532)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1971 - III ZR 46/68 (https://dejure.org/1971,532)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1971 - III ZR 46/68 (https://dejure.org/1971,532)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Vorkaufsrechts - Erstmaliges Eindringen Dritter in die Erbengemeinschaft - Maßnahmen zur Verhinderung einer Überfremdung der Gesamthandsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 56, 115
  • NJW 1971, 1264
  • MDR 1971, 651
  • DNotZ 1972, 26
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.10.1968 - III ZR 73/66

    Vorkaufsrecht von Miterben - Verfügungsbefugnis der Miterben - Tätigkeiten als

    Auszug aus BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68
    Diese schon vom Wortlaut der Vorschrift nahegelegte Auslegung entspricht der Generalisierungstendenz des Gesetzes, das unter "Miterben" grundsätzlich die Mitglieder der in der Regel "durch familiäre Bande" gebildeten Erbengemeinschaft versteht und diese gegen das Eindringen außenstehender, regelmäßig nicht dem Familienverband zugehöriger Personen schützen will (vgl. BGH LM a.a.O. Bl. 2 R; Urteil des Senats vom 14. Oktober 1968 - III ZR 73/66 = LM zu § 2034 BGB Nr. 5 = NJW 1969, 92).

    Der Umstand, daß in einem solchen Fall mit der Verfügung über den Miterbenanteil im Ergebnis (auch) eine Verfügung über den Anteil an dem im Nachlaß verbliebenen einen Gegenstand erzielt wird, gibt nicht den Ausschlag (vgl. Urteil des Senats vom 14. Oktober 1968 - III ZR 73/66 = LM zu § 2034 BGB Nr. 5 = NJW 1969, 92).

    Die in diesem Zusammenhang zu stellende Vorschrift des § 2033 Abs. 2 BGB will eine Zersplitterung des Nachlasses vermeiden und die Miterben davor bewahren, sich hinsichtlich einzelner Nachlaßgegenstände mit Fremden auseinandersetzen zu müssen (Urteil des Senats vom 14. Oktober 1968 a.a.O.).

  • BGH, 13.06.1966 - III ZR 198/64

    Abschluss eines Erbteilskaufvertrages; Ausübung eines Vorkaufsrechts; Eintritt

    Auszug aus BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68
    In Würdigung des so verstandenen Schutzbereichs des § 2034 BGB hat der Bundesgerichtshof den Miterben das Vorkaufsrecht auch gegen Erbteilsveräußerungen des Erben eines Miterben eingeräumt und hierbei darauf abgehoben, daß der Erbeserbe im Gegensatz zu einem sonstigen Erbteilserwerber eine besondere Stellung einnehme, die der des beerbten Miterben weitgehend entspreche (Urteil des Senats vom 13. Juni 1966 - III ZR 198/64 = LM zu § 2034 BGB Nr. 4 = NJW 1966, 2207 [BGH 13.06.1966 - III ZR 198/64]).

    Diese Entscheidung muß mithin im Zusammenhang mit den im Urteil vom 13. Juni 1966 (a.a.O.) niedergelegten Auslegungsgrundsätzen gesehen werden; aus ihr lassen sich keine das Vorkaufsrecht einengenden Folgerungen ableiten.

  • BGH, 31.05.1965 - III ZR 1/64

    Anspruch auf Einwilligung zur Übertragung eines Nachlassanteils - Eintritt eines

    Auszug aus BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68
    Ob der Anlauf eines weiteren Nachlaßanteils durch einen in die Gesamthandsgemeinschaft der Miterben bereits eingetretenen Erbteilskäufer von § 2034 Abs. 1 BGB erfaßt wird, ist vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden worden (vgl. Urteil des Senats vom 31. Mai 1965 - III ZR 1/64 = LM zu § 2034 BGB Nr. 3).
  • BGH, 25.01.1971 - III ZR 36/68

    Aufteilung eines Nachlasses; Abschluss eines Erbteils-Kaufvertrages;

    Auszug aus BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68
    Andererseits hat er das Bestehen eines Vorkaufsrechts im Falle des Ankaufs eines weiteren Nachlaßteils durch einen Erbteilskäufer verneint, der den ersten Erbteil als präsumptiver Erbe eines Miterben im Wege der "vorweggenommenen Erbfolge" von diesem erhalten hatte (LM zu § 2034 BGB Nr. 3; vgl. auch das Urteil des Senats vom 25. Januar 1971 - III ZR 36/68 = WM 1971, 457).
  • RG, 11.10.1906 - IV 286/06

    Erbschein

    Auszug aus BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68
    Dabei ist grundsätzlich zu beachten, daß der seinen Erbteil veräußernde Miterbe Erbe bleibt (RGZ 64, 173, 175; BGB-RGRK, 11. Auflage, § 2033 Anm. 1, 12; allg.M.).
  • BGH, 13.01.1960 - V ZR 142/58

    Fristgemäße Ausübung eines Vorkaufsrechts - Voraussetzungen der Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68
    Bei dieser Rechtslage bedarf es der Klärung, ob und gegebenenfalls in welchem Zeitpunkt der Bruder des Klägers diesen so vollständig von dem Erbteilsverkauf unterrichtet hat, daß er erkennen konnte, in welche Rechte und Pflichten er durch die Ausübung des Vorkaufsrechts eintrat (BGH-Urteile vom 8. Juli 1954 - IV ZR 24/54 - und vom 13. Januar 1960 - V ZR 142/58; vgl. dazu Johannsen a.a.O. S. 747).
  • BGH, 08.07.1954 - IV ZR 24/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68
    Bei dieser Rechtslage bedarf es der Klärung, ob und gegebenenfalls in welchem Zeitpunkt der Bruder des Klägers diesen so vollständig von dem Erbteilsverkauf unterrichtet hat, daß er erkennen konnte, in welche Rechte und Pflichten er durch die Ausübung des Vorkaufsrechts eintrat (BGH-Urteile vom 8. Juli 1954 - IV ZR 24/54 - und vom 13. Januar 1960 - V ZR 142/58; vgl. dazu Johannsen a.a.O. S. 747).
  • RG, 08.02.1940 - IV 125/39

    Können über den Erbteil eines Miterben dessen Erben nur gemeinsam verfügen oder

    Auszug aus BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68
    Der Anteil des Vaters des Klägers am Nachlaß seiner Mutter stellte im Nachlaß des ersteren einen einzelnen Nachlaßgegenstand dar (vgl. RGZ 162, 397, 400), der als solcher wirksam nur durch gemeinschaftliche Verfügung aller Miterben übertragen werden konnte (§ 2040 Abs. 1 BGB).
  • BGH, 16.12.1992 - IV ZR 222/91

    Vorkaufsrecht der "übrigen Miterben" bei Veräußerung eines Miterbenanteils an

    Dritter in diesem Sinne ist grundsätzlich auch ein Erbteilserwerber, der noch weitere Erbteile aufkauft (BGHZ 56, 115, 116; BGH Urteil vom 27.10.1971 - IV ZR 223/69 - WM 1972, 503 = LM 8 zu § 2034 BGB).

    Da ein Miterbe auch dann Miterbe bleibt, wenn er seinen Erbteil vollständig veräußert hat (BGHZ 86, 379, 380 [BGH 09.02.1983 - IVa ZR 87/81]; 56, 115, 117), könnte zwar der Wortlaut für die frühere Auslegung durch den Bundesgerichtshof sprechen.

    Daran ist richtig, daß der Schutz, den § 2034 BGB den Miterben bietet, bei der Erbteilsübertragung grundsätzlich nicht mit dem Erbteil auf dessen neuen Inhaber übergeht und diesem daher nicht zugute kommt (BGHZ 56, 115, 118).

  • OLG München, 10.03.2009 - 13 U 4486/08

    Vorkaufsrecht bei Erwerb eines Erbteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

    blieb trotz der Verfügung über seinen Anteil gemäß § 2033 Abs. 1 Satz 1 BGB Miterbe (allg. M.: RGZ 64, 173; BGHZ 56, 115; Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl., § 2033 Rdnr. 7).

    28 Insoweit hat der Bundesgerichtshof klar gestellt, dass das nur den Miterben gegebene Vorkaufsrecht mit der Veräußerung eines Erbteils nicht auf den Erwerber übergeht (BGHZ 56, 115).

  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 169/10

    Wiederaufleben eines Vorkaufsrechts des Miterben in der Person des

    Er bedarf keines Schutzes mehr vor dem Eindringen Dritter in die Erbengemeinschaft oder einer Verstärkung ihrer Beteiligung hieran (vgl. nur BGHZ 121, 47, 50 f.; 86, 379, 380; 56, 115, 117; RGZ 64, 173; Senatsurteile vom 31. Oktober 2001 - IV ZR 268/00, ZEV 2002, 67; 13. Juni 1990 - IV ZR 87/89, NJW-RR 1990, 1282, 1283 und vom 9. Februar 1983 - IVa ZR 144/81, NJW 1983, 2142 f.; OLG München ErbR 2010, 262; OLG Stuttgart NJW 1967, 2409; Muscheler, ErbR [2010] Rn. 3916 m.w.N.; Ebenroth/Lorz, ZEV 1994, 44).

    Der Erbanteilserwerber und spätere Erbeserbe hat kein schutzwürdiges Interesse an der Abwehrfunktion des Vorkaufsrechts, weil er zunächst aus freiem Entschluss in die Erbengemeinschaft eingetreten ist und das Risiko eines künftigen Gemeinschafterwechsels tragen muss (BGHZ 56, 115 ff.).

  • BGH, 31.10.2001 - IV ZR 268/00

    Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Miterben

    Gerade weil der Gesetzgeber den Schutz auf Fälle des Verkaufs beschränkt hat, bestand - anders als die Revision meint - Anlaß, die Schutzfunktion durch eine ausdehnende Auslegung zu betonen (BGHZ 56, 115, 117).
  • OLG München, 05.07.2010 - 21 U 1843/10

    Erbschaftskauf: Auskunftsanspruch des Erwerbers eines Erbanteils bei Erlangung

    Erbe kann nämlich nur werden, wer kraft Todesfall aufgrund eines vom Gesetz anerkannten familienrechtlichen Verhältnisses oder durch letztwillige Verfügung als Rechtsnachfolger des Erblassers berufen ist (BGH NJW 1971, 1264, 1265 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10

    Anteilsrechte; Aktiengesellschaft; Ausforschungsbeweis; Auswahlermessen; Begriff

    Allerdings ist es nicht zweifelhaft, dass rechtsgeschäftliche Erbteilserwerber im Sinne der §§ 2371 ff. BGB keine Miterbenstellung erhalten, obwohl sie in die Erbengemeinschaft eintreten; denn die (Mit)Erbenstellung kann rechtsgeschäftlich nur durch Verfügung von Todes wegen vermittelt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1971 - III ZR 46/68 - BGHZ 56, 115; Gergen in: MünchKomm-BGB, Band 9, 5. Aufl. 2010, § 2033 Rn. 26).
  • OLG Saarbrücken, 11.07.2023 - 5 W 35/23

    Anforderung an Nachweis der Nacherbfolge; Zweifel an Nachlasszugehörigkeit

    Denn die Rechtsstellung des (Nach-)Erben ist höchstpersönlicher Natur; sie kann rechtsgeschäftlich nur durch Verfügung von Todes wegen durch den Erblasser vermittelt werden (Lieder, in: MünchKomm-BGB 9. Aufl., § 2100 Rn. 61; Schneider in: jurisPK-BGB 10. Aufl., § 2100 Rn. 26; KG, NJW-RR 1999, 880; vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1971 - III ZR 46/68, BGHZ 56, 115, 118).
  • BGH, 02.10.1974 - IV ZR 183/73

    Vorkaufsrecht von Miterben - Haftung des Erbschaftskäufers für die

    Der Nachlaß einer Person bildet eine Vermögenseinheit, die aus den einzelnen Nachlaßgegenständen besteht (vgl. RGZ 162, 397, 400; BGHZ 56, 115, 121).

    In seinem Urteil vom 22. April 1971, III ZR 46/68 = BGHZ 56, 115 hat der III. Zivilsenat ausgeführt, der Hinweis in dem in NJW 1969, 92 abgedruckten Urteil, es könne nicht als willkürlich erachtet werden, Folgerungen für die Vorkaufsberechtigung daraus abzuleiten, daß ein einzelner Gegenstand eines Nachlasses gleichzeitig den Anteil an einem anderen Nachlaß bilde, erlaube nicht die Weiterung, daß die Verfügung des Bruders des Klägers über seinen Anteil am väterlichen Nachlaß (Nachlaß 2) wie eine Verfügung über den Anteil seines Vaters am mütterlichen Nachlaß (Nachlaß 1) gewertet werden müsse und infolgedessen die Beklagten - kraft ihrer Beteiligung als Erbeserben an dem letztgenannten Nachlaß - wie "Miterben im Sinne von § 2034 BGB" zu behandeln seien.

  • OLG Braunschweig, 27.01.2004 - 2 W 249/03

    Erteilung eines Erbscheins an einen Nacherben ; Bestehen einer Nacherbschaft von

    Insoweit unterscheidet sich die Übertragung eines Nacherbenanwartschaftsrechts durchaus von der Übertragung eines Miterbenanteils (§ 2033 BGB), bei dem der übertragende Miterbe durch die Übertragung nicht seinen Erbteil, sondern nur den vermögensrechtlichen Anteil am Nachlass verliert (BGH NJW 1979, 1306; NJW 1971, 1264, 1265; Palandt/Edenhofer, BGB, 63. Aufl., § 2033 Rn. 7; MünchKommBGB/Grunsky, 3. Aufl., § 2033 Rn. 27).
  • BGH, 28.10.1981 - IVa ZR 163/80

    Ausübung eines Vorkaufsrechts bei Verlangen der Übertragung des verkauften

    Das Vorkaufsrecht nach § 2034 Abs. 1 BGB soll den Miterben die Möglichkeit eröffnen, den Eintritt Außenstehender in die Gemeinschaft zu verhindern, um die Zuordnung des Nachlasses an die Erbengemeinschaft zu erhalten und Auseinandersetzung oder Fortbestehen der Gemeinschaft zu erleichtern oder zu sichern, auf die der Anteilserwerber Einfluß nehmen könnte (BGHZ 56, 115, 119; RGZ 170, 203, 207; Mugdan, Die gesamten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band V. S. 497).
  • VGH Bayern, 06.12.2018 - 13 A 18.532

    Anspruch des Miterben auf den Nachlass einer Erbengemeinschaft

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1024

    Wertermittlung des Flurgrundstücks einer Erbengemeinschaft

  • BGH, 09.02.1983 - IVa ZR 144/81

    Verwaltung des Nachlasses durch die Erben - Erforderlichkeit der Fremdverwaltung

  • BGH, 09.02.1983 - IVa ZR 87/81

    Kein Vorkaufsrecht bei Verkauf des letzten Erbanteils an den Erwerber der anderen

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1023

    Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens

  • LG Düsseldorf, 14.10.2011 - 13 O 221/11

    Vorkausrecht bei Eintritt aus freiem Entschluss in die Erbengemeinschaft

  • KG, 29.09.1998 - 1 W 4007/97

    Fortführung eines in ungeteilter Erbengemeinschaft betriebenen

  • OLG Frankfurt, 28.06.1985 - 25 U 13/84

    Anspruch auf Erteilung von Auskunft; Abschluss eines "Poolvertrages"; Lieferant

  • BGH, 09.11.1978 - V BLw 23/77

    Übergang von Abfindungsansprüchen auf einen Dritten bei Abtretung eines

  • OLG Düsseldorf, 22.08.1980 - 3 W 234/80
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